Autokauf: Mietwagen als „Dienstwagen“ verkauft
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat einen BMW-Händler dazu verurteilt, einen Gebrauchtwagen zurückzunehmen. Er hatte den Wagen als „Dienstwagen“ verkauft. Tatsächlich war das Auto aber als Mietwagen im Einsatz. Für den Käufer und das Gericht ein gewichtiger Unterschied. test.de erklärt das Urteil.
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