Arbeitnehmerhaftung: Handwerker haftet wie ein Arbeitnehmer für Betriebsschaden
Ein Handwerker, der wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert ist, haftet bei einem von ihm verursachten Schaden nur nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung. Wenn er grob fahrlässig in seinem Betrieb einen Schaden verursacht, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Mehr zum Thema 'Arbeitnehmerhaftung'...Mehr zum Thema 'Schaden'...
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