Anwaltshaftung: Anwalt darf Rat des Gerichts zur Rechtsmittelrücknahme nicht blind befolgen
Tut uns leid, lieber Anwalt, die Berufung Deines Mandanten ist aussichtslos, nimm das Rechtsmittel lieber zurück. Wer das als Anwalt ohne nähere Prüfung seinem Mandanten dann auch tatsächlich rät, läuft direkt in die Haftungsfalle. Mehr zum Thema 'Anwaltshaftung'...Mehr zum Thema 'Rücknahme Rechtsmittel'...
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