§ 9 GewStG | Erhöhte Mindestbeteiligungsquote bei Streubesitz ist verfassungsgemäß
Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 erfolgte neben diversen anderen Maßnahmen auch eine Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote in § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG von 10 % auf 15 %. Während mit der Hinzurechnung der Finanzierungsanteile und den damit verbundenen Nichtabzug der Gewerbesteuer bereits in zwei Fällen die Frage der Verfassungsmäßigkeit in Karlsruhe anhängig ist und insoweit Festsetzungen vorläufig ergehen, hält das FG Schleswig-Holstein die Hinzurechnung von Dividenden bei der Ermittlung des Einkommens für zulässig, wenn die Beteiligung unter 15 % des Grund- oder Stammkapitals liegt. Das Schachtelprivileg soll die Doppelbelastung mit Gewerbesteuer vermeiden. Denkbar ist, eine Kürzung ohne Rücksicht auf die Quote zuzulassen. Zu akzeptieren ist jedoch auch, dass der Gesetzgeber anders entschieden hat, denn bei diesem Steuerbegünstigungstatbestand besteht hinsichtlich dessen Ausgestaltung ein weiter Gestaltungsspielraum.
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