04. 06. 2013 - Kosten für …

Anzeige
Leistungsvergleich VSH

04. 06. 2013 - Kosten für häusliches Arbeitszimmer trotz Poolarbeitsplatz abzugsfähig

(ac) Arbeitnehmer können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend machen, wenn ihnen beim Arbeitgeber kein fester, sondern ein Poolarbeitsplatz zur Verfügung steht. In dem vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall verfügte der Arbeitnehmer, der auch im Außendienst tätig war, im Gebäude seines Arbeitgebers über keinen festen Arbeitsplatz. Vielmehr nutzte er an den Tagen seiner Anwesenheit einen der vom Arbeitgeber ohne feste Zuordnung vorgehaltenen Pool-Arbeitsplätze. Anhand einer Bescheinigung seines Arbeitgebers wies er nach, dass am Betriebssitz im Schnitt für acht Arbeitnehmer nur drei Arbeitsplätze bereit gehalten werden. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer mit der Begründung ab, dem Arbeitnehmer werde von seinem Arbeitgeber ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.Das Finanzgericht Düsseldorf hat dem Arbeitnehmer Recht gegeben und darauf hingewiesen, dass diesem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestanden habe. Daher könnten die Aufwendungen für das Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt werden. Zwar handele es sich bei dem Pool-Arbeitsplatz um einen anderen Arbeitsplatz. Dieser habe dem Arbeitnehmer jedoch nicht für sämtliche beruflichen Zwecke zur Verfügung gestanden. Denn der Arbeitnehmer habe aufgrund der Unterdeckung an Arbeitsplätzen nicht jederzeit auf einen freien Arbeitsplatz zugreifen können. Wenn alle Arbeitsplätze aufgrund der Anwesenheit anderer Mitarbeiter besetzt seien, müsse er seine Tätigkeit zwingend im häuslichen Arbeitszimmer verrichten.„Die Entscheidung hat für alle Arbeitnehmer Bedeutung, die im Rahmen von modernen Office-Konzepten über keine fixen Arbeitsplätze verfügen und sich ihren Arbeitsplatz bei Anwesenheit frei wählen“, führt Dr. Nils Trossen, Pressesprecher des Gerichts aus. „Es kommt nach Auffassung des Gerichts auch nicht darauf an, dass der Arbeitnehmer seiner Steuererklärung eine Bescheinigung seines Arbeitgebers beilegt, aus der hervorgeht, dass er auch bei Beantragung eines festen Arbeitsplatzes einen solchen z.B. aus Platzgründen oder anderen betriebsorganisatorischen Gründen nicht erhalten kann.“Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2013, Az.:10 K 822/12 E

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
kostenfreien Platzierung MMM 2026

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
Vermittlerfortbildung 2026
Anzeige
KlimaPro

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
13.01.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
13.01.2026

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
17.02.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2026
18.02.2026

Bei der John-Vermittlerfortbildung verbinden sich Wissen und Inspiration, um Ihre Expertise auf ein neues …

Neueste Pressemeldungen

Wirtschaft / Politik
Brüssel: Einigung zur Retail Investment Strategy erzielt
19.12.2025

In der Nacht zum Donnerstag haben sich die Trilog-Unterhändler des Europäischen Parlaments und der …

Recht / Steuern
Weihnachtliche Gerichtsurteile - ARAG Experten mit kuriosen Urteilen zur Weihnachtszeit
19.12.2025

Rentier ist kein Haarwild - Ein Rentier-Unfall in Norwegen wurde für einen deutschen Autofahrer …

Versicherungen
Personalveränderung im Vorstand der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe
19.12.2025

Mit Wirkung zum 01.01.2026 haben die Aufsichtsräte der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe Daniel Sander in …