Zu viel Alkohol: Drastische Folgen auch für Fußgänger
(verpd) Erweist sich ein Fußgänger nach dem Genuss von Alkohol als verkehrsuntüchtig, so kann sich sein privater Unfallversicherer nach einem Unfall auf Leistungsfreiheit wegen Bewusstseinsstörung berufen.
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