Zahnarzt zieht ohne Einwilligung Zähne - Gesamtfreiheitsstrafe 14 Monate
Einem einschlägig vorbestraften Zahnarzt wird zur Last gelegt, ohne wirksame Einwilligung einer Patientin unter Vollnarkose elf Zähne im Ober- und Unterkiefer extrahiert zu haben, obwohl dies bei jedenfalls fünf Zähnen medizinisch nicht indiziert gewesen sei.
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