Wohnwagengespann: Aufprall versichert
Wird ein Auto durch den angehängten Wohnwagen beschädigt, muss die Vollkaskoversicherung zahlen. Das gilt zumindest dann, wenn das Gespann aufgrund starker Spurrillen ins Schleudern gekommen ist, befand der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 21/11). Den Einwand eines Versicherers, dies sei ein Betriebsschaden, der ohne äußere Einwirkung zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug entstanden sei, ließen die obersten Richter nicht gelten.
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