Wirksame Beschränkung der Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers auf Fälle vollständiger Arbeitslosigkeit
Regeln Bedingungen zur Krankentagegeldversicherung, dass Arbeitsunfähigkeit nur dann vorliegt, wenn der Versicherte seine berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund in keiner Weise mehr ausüben kann, ist diese Regelung nach Auffassung des OLG Köln (Urteil vom 24.08.2012 - 2 U 77/12) nicht unwirksam. Sie führt weder zu einer Aushöhlung des Versicherungsschutzes noch zu einer unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers.
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