Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwalt ist für Verwechslung der Faxnummer durch Angestellte nicht verantwortlich
Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax muss der Anwalt für eine Büroorganisation sorgen, die "wasserdicht" ist. Geht was schief, ist aber nicht die allgemeine Organisation, sondern die Anweisung im konkreten Einzelfall maßgeblich, für das Verschulden. Mehr zum Thema 'Wiedereinsetzung'...Mehr zum Thema 'Fristüberschreitung'...Mehr zum Thema 'Fax'...Mehr zum Thema 'Wiedereinsetzung in den vorigen Stand'...
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