Werbungskosten | Reparaturkosten infolge Falschbetankung neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar
Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 24.4.13 (9 K 218/12 ) einer Klage zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kfz-Reparaturaufwendungen stattgegeben. Die Kosten waren dem Kläger wegen eines durch eine Falschbetankung auf dem Weg zur Arbeitsstelle verursachten Motorschadens entstanden. Das Gericht hat sich dabei gegen die zu diesem Problemkreis bisher ergangene FG-Rechtsprechung und die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt.
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