Wenn ein Pseudomakler wie ein Makler auftritt
Wer wie ein Versicherungsmakler gegenüber einem potenziellen Kunden auftritt, muss sich bei den Folgen seiner Beratung auch wie ein Makler behandeln lassen, selbst wenn er tatsächlich Mehrfachvermittler ist. Der Kunde könnte bei Falschberatung Schadenersatz verlangen.
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