Urteil Schadensersatz - Der provozierte Unfall
Provoziert ein Autofahrer einen Unfall, willigt er in die Beschädigung seines Fahrzeugs ein, so dass ihm mangels Rechtswidrigkeit der Beschädigung kein Schadensersatzanspruch zusteht, so das Urteil des OLG Hamm. Ob ein provozierter Unfall vorliege, sei anhand einer Gesamtwürdigung des Unfallhergangs zu beantworten.
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