Urteil: Ein PKW ist kein persönliches Reisegepäck
Ein PKW stelle kein persönliches Reisegepäck dar und sei auch nicht von Abgaben bis 300 Euro befreit. Das Hauptzollamt habe gegenüber dem Kläger zu Recht Einfuhrabgaben festgesetzt, so das Urteil des FG Baden-Württemberg.
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