Unfallversicherung | VR kann sich nicht immer auf Ausschlussfrist berufen, wenn die Invaliditätsfeststellung fehlt
1.Der VR kann sich nach Treu und Glauben dann nicht auf die Ausschlussfrist nach Ziffer 2.1.1.1 S. 2 AUB 99 berufen, wenn er nach selbst eingeholten ärztlichen Auskünften eine anspruchsbegründende Invalidität für möglich erachtet und es verabsäumt, den VN darauf hinzuweisen, dass sein rechtzeitig eingereichtes ärztliches Attest nicht den Anforderungen einer Invaliditätsfeststellung nach Ziffer 2.1.1.1 AUB 99 entspricht. 2.Gegen die Glaubhaftigkeit einer Unfallschilderung des VN kann bereits ein mehrfach wechselhafter Vortrag hierzu sprechen. 3.Ein bedingungsgemäßer Unfall scheidet aus, wenn eine pflegebedürftige, umzubettende Person beim Anheben zwar unerwartet den Kopf wegdreht, aber das anschließende gesundheitsschädigende Umgreifen des VN nicht unkontrolliert erfolgt, sondern auf einem bewussten Willensentschluss beruht. (OLG Naumburg 19.4.12, 4 U 37/10, Abruf-Nr. 123581 )
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