Überfall im Home-Office - Schussverletzung ins Knie kein Arbeitsunfall
Ein Überfall auf einen Beschäftigten mit Büro im eigenen Haus (Home Office) stellt nur dann einen Arbeitsunfall dar, wenn ein Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit besteht. In diesem Fall sei der Überfall auf private Gründe zurückzuführen.
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