Steuerabzug: Versicherungsbeiträge nicht lebensnotwendig
Verfassungsrechtlich sei es nicht geboten, Beiträge zur Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie zur Unfallversicherung in vollem Umfang zum steuerlichen Abzug zuzulassen. Diese Beiträge würden nicht zu den notwendigen Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins gehören.
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