SG Heilbronn zu betrieblicher Tätigkeit: Treppensturz nach der Arbeitzeit kann Arbeitsunfall sein
Auch Unfälle, die nach der eigentlichen Arbeitszeit in einem zugleich privat und beruflich genutzten Gebäude geschehen, können als Arbeitsunfälle zu qualifizieren sein. Dies entschied das SG Heilbronn in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil.
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