SG Dortmund: Angehöriger mit Kontovollmacht haftet nicht für Rentenüberzahlung nach Tod des Versicherten
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann die Erstattung einer durch Lastschrift verbrauchten Rentenüberzahlung nach dem Tod des Versicherten von einem Angehörigen nicht bereits deshalb verlangen, weil dieser eine Kontovollmacht besaß. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er keine Verfügung getroffen hat und ihm die Kenntnis von der Überzahlung und dem Kontostand fehlt. Das hat das Sozialgericht Dortmund am 13.05.2013 entschieden (Az.: S 34 R 355/12). Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell