Selbständige: Voller Kostenabzug bei Fahrten zu verschiedenen Tätigkeitsorten
Das FG Münster stellt selbständige Unternehmer in Bezug auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Arbeitnehmern gleich. Das bringt Selbstständigen mit mehreren Einsatzorten finanzielle Vorteile.
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