Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung: Beiträge weiter nur begrenzt abzugsfähig
Beiträge zur Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie zur Unfallversicherung gehören nicht zu den notwendigen Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins, entschied das FG Baden-Württemberg.
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