Restschuldversicherung: Unwirksame Klausel
Eine Versicherung, die Kreditraten übernimmt, wenn jemand arbeitsunfähig wird, darf die Leistung nicht für den Fall ausschließen, dass der Kunde mit seiner Erkrankung theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte. Das Oberlandesgericht Hamm erklärte eine entsprechende Klausel in den Bedingungen einer solchen Restschuldversicherung für unwirksam (Az. I -20 W 12/12).
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