Reparatur nach Autounfall: Versicherung muss alle Kosten tragen
Wer unverschuldet einen Unfall hatte, bekommt die vollen Kosten der Reparatur erstattet, auch wenn er den Wagen nicht in die Werkstatt bringt. Einem Autofahrer wollte die gegnerische Versicherung 10 Prozent von dem Betrag abziehen, den ein Sachverständiger kalkuliert hatte. Da er das Auto nicht reparieren ließ, seien keine Lohnnebenkosten und Sozialabgaben angefallen. Doch Geschädigte haben das Recht, das Auto nicht zu reparieren und mit den Beulen weiterzufahren oder es zum Beispiel eigenhändig instand zu setzen, stellte das Amtsgericht München klar. Die Versicherung muss den Betrag im Gutachten voll auszahlen. Darin sind Löhne ebenso enthalten wie allgemeine Kosten der Werkstatt für Miete, Kredite, Strom, Wasser, Gas, Müll, Steuern, Versicherungen und so weiter. Einzige Ausnahme ist die Umsatzsteuer: Sie wird nur erstattet, wenn sie wirklich anfällt – also wenn das Auto zur Reparatur in die Werkstatt kommt (Az. 332 C 1529/12).
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