Rechtsschutzversicherung: Bei unklaren Ausschlüssen vom Versicherungsschutz müssen Versicherer zahlen
Geschädigte Kapitalanleger dürfen hoffen. Rechtsschutzversicherer können Leistungen nicht verweigern, wenn sie sich auf unklare Ausschlussklauseln wie die Effekten- oder die Prospekthaftungsklausel verwenden. Mehr zum Thema 'Versicherungsschutz'...Mehr zum Thema 'AVB für die Rechtsschutzversicherung (ARB 94)'...Mehr zum Thema 'Private Rechtsschutzversicherung'...Mehr zum Thema 'Transparenz'...Mehr zum Thema 'Rechtsschutzversicherung'...Mehr zum Thema 'AGB'...Mehr zum Thema 'AGB-Recht'...
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