Rechtschutzversicherung: Kein Rechtsschutz nach abgelaufener Nachmeldefrist beim Vorversicherer
Rechtsschutzversicherer müssen nach Ablauf von Vertragslaufzeit und Nachmeldefrist keinen Rechtsschutz bieten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt eine Nachmeldefrist von drei Jahren. Ein Versicherungsnehmer verlangte nach einem Versichererwechsel im Jahr 2005 noch Ende 2011 Kostenschutz von seiner Rechtsschutzversicherung. Er wollte gerichtlich gegen eine unzureichende Beratung zu Kapitalanlagen aus dem Jahr 1998 weiterlesen
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