Pkw-Überlassung | Firmenwagen: Mindern Zuzahlungen des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil?
Im Berufsleben kommt es immer häufiger vor, dass dem Arbeitnehmer zusätzlich zum vereinbarten Barlohn ein Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen wird. Den geldwerten Vorteil hat der Arbeitnehmer als Sachbezug zu versteuern. Das BMF hat aktuell zur lohnsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen Stellung genommen, die im Rahmen einer solchen Überlassung vom Arbeitnehmer selbst getragen werden (BMF 19.4.13, IV C 5 – S 2334/11/10004). Die Auswirkungen auf die Praxis werden nachfolgend dargestellt.
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