OLG Hamm zum Fallschirmsport: Versicherung haftet für verunglückten Passagier
Ein 48-Jähriger war bei einem Absetzflug für einen Fallschirmsprung aus der Maschine gerissen worden. Der Mann war ohne Sprungabsicht mitgeflogen. Er überlebte den Sturz schwer verletzt. Die Luftfahrthaftpflichtversicherung der Fallschirmschule muss nun für den Unfall haften, erklärte das OLG in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil.
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