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OLG Hamm: Reitschule haftet nicht für Sturz einer fünfjährigen Reitschülerin vom Pony

Das Oberlandesgericht hat Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche einer im Reitunterricht vom Pony gefallenen fünfjährigen Reitschülerin gegen die Reitschule verneint und damit die Vorinstanz bestätigt. Das Gericht sah in seinem rechtskräftigen Urteil vom 11.01.2013 weder Verkehrssicherungspflichten durch die Inhaberin verletzt noch konnte es ein dieser zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrerin feststellen (Az.: 12 U 130/12, BeckRS 2013, 04227).

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