OLG Hamm: Kein Schadenersatzanspruch des geschädigten Autofahrers nach von ihm provozierten Unfall
Provoziert ein Autofahrer einen Unfall, willigt er in die Beschädigung seines Fahrzeugs ein, sodass ihm mangels Rechtswidrigkeit der Beschädigung kein Schadenersatzanspruch zusteht. Das betont das Oberlandesgericht Hamm. Die Frage, ob eine Unfallmanipulation vorliege, sei anhand einer Gesamtwürdigung des Unfallgeschehens zu beantworten (Urteil vom 11.03.2013, Az.: 6 U 167/12, rechtskräftig).
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