Nachträglicher Verwertungsausschluss: Hartz IV-Bezug trotz Lebensversicherungsguthaben
Wer Hartz IV bezieht, darf nachträglich einen Verwertungsausschluss bei seiner Lebensversicherung vereinbaren. Der Leistungsbezieher begeht dadurch keine Pflichtverletzung; das Jobcenter darf die Leistung nicht kürzen. Mehr zum Thema 'Hartz IV'...Mehr zum Thema 'Pflichtverletzung'...Mehr zum Thema 'Lebensversicherung'...Mehr zum Thema 'Verwertungsausschluss'...
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