Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen Nichttragens von Motorradschuhen?
Es gibt jedenfalls derzeit kein allgemeines Verkehrsbewußtsein, dass das Tragen von Motorradschuhen zum eigenen Schutz eines Motorradfahrers erforderlich ist. Daher ist ein Mitverschulden eines verletzten Motorradfahrers, der im Unfallzeitpunkt Sportschuhe trug, zu verneinen.
Weiterlesen auf: rechtsindex.de