Maklerrecht | Neues zum Nachweis des Zugangs eines Fax-Dokuments
Das Sendeprotokoll mit „OK“-Vermerk reicht nicht für den Nachweis des Zugangs eines Fax-Dokuments. Der potenzielle Empfänger muss jedoch mitteilen, ob er ein Empfangsjournal besitzt oder seine eingehenden Faxe in sonstiger Weise dokumentiert. Wenn ja, kann für ihn die Pflicht bestehen, diese im Prozess vorzulegen, entschied der BGH (Beschluss vom 12.3.2013, Az. VIII ZR 179/12; Abruf-Nr. 131245 ).
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