LSG Niedersachsen-Bremen: Gesetzliche Krankenkasse muss bei übermäßigem Haarwuchs keine Laserepilation bezahlen
Gesetzliche Krankenkassen sind derzeit nicht verpflichtet, bei übermäßigem Haarwuchs die Kosten einer Laserepilation zu übernehmen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Denn es handele sich um eine «neue Behandlungsmethode», für die der Gemeinsame Bundesausschuss noch keine positive Empfehlung abgegeben habe. Zudem gebe es mit der Nadelepilation eine wirksame Behandlungsmöglichkeit (Urteil vom 17.10.2012, Az.: L 1 KR 443/11).
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