Leitungswasserversicherung | Vorsicht Deckungslücke: Nicht in allen Wasserrohren ist versichertes Leitungswasser
1.In der Leitungswasserversicherung können in einem Gebäude zwei Wasserversorgungssysteme – eines für Wasser der öffentlichen Wasserversorgung und eines für Grundwasser – bestehen. 2.Rohre der Wasserversorgung sind nur solche, die im Zeitpunkt des Wasseraustritts der Heranführung oder Ableitung von Wasser dienen. Verbliebene Rohre der früheren Wasserversorgung mit Grundwasser, die mit dem das Wasser aus der öffentlichen Versorgung führenden Rohren nicht (mehr) verbunden sind, sind nicht (mehr) solche der Wasserversorgung. Bei aus ihnen heraustretendem Wasser handelt es sich nicht um Leitungswasser. (OLG Hamm 1.6.12, 20 U 107/12, Abruf-Nr. 123603 )
Weiterlesen auf: IWW