Kurzurteil: Krankheit als Behinderung
Arbeitgeber dürfen chronisch Kranke nicht ohne weiteres krankheitsbedingt kündigen. Vielmehr müssen sie den Arbeitsplatz entsprechend der Behinderung einrichten. Betroffene Mitarbeiter können ihr Leiden als Behinderung anerkennen lassen und stehen dann unter dem Schutz des Antidiskriminierungsgesetzes. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall zweier dänischer Arbeitnehmerinnen festgestellt (Az. C-335/11 und C-337/11).
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