Kfz-Versicherung | Kein Abzug „neu für alt“ bei zerkratztem Pkw
In der Kfz-Kaskoversicherung darf der VR bei der Regulierung eines Lackschadens (Zerkratzen durch Unbekannten) keinen Abzug „neu für alt“ vornehmen, sofern er nicht eine messbare Vermögensmehrung beim VN darlegt.
Weiterlesen auf: IWW