Hinweispflicht bei Insolvenz: Ein Steuerberater muss eine GmbH nicht auf deren Überschuldung hinweisen
Das allgemeine steuerliche Dauermandat begründet nach dem BGH keine Pflicht, die Gesellschaft oder deren Geschäftsführer bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Überschuldung und entsprechende Prüfungspflichten ihres Geschäftsführers hinzuweisen. Mehr zum Thema 'Überschuldung'...Mehr zum Thema 'Prüfungspflicht'...Mehr zum Thema 'Insolvenz'...
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