Geschwindigkeitsüberschreitung | Urteilsgründe bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit
1.Aus den Feststellungen zur Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Hinterherfahren zur Nachtzeit muss sich grundsätzlich auch ergeben, an welchen äußeren Anzeichen die Messbeamten die Einhaltung des gleichbleibenden Abstands zum gemessenen Fahrzeug erkannt haben. 2.Solcher Feststellungen bedarf es allerdings dann nicht, wenn sich das gemessene Fahrzeug ständig im Lichtkegel des folgenden Polizeifahrzeugs befand. (OLG Celle 11.3.13, 322 SsBs 69/13, Abruf-Nr. 131458 )
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