Gerichtszuständigkeit bei Internetanbietern: Gericht vermutet arglistiger Benachteiligungsabsicht und verweigert fliegenden Gerichtsstand
Wer im Internet Dienstleistungen oder Waren anbietet, muss damit rechnen, an jedem beliebigen Gerichtsort der Bundesrepublik verklagt zu werden. Doch diese als fliegender Gerichtsstand bezeichnete Praxis stellt jetzt das LG Aurich wegen Rechtsmissbrauch in Abrede. Mehr zum Thema 'Widerrufsbelehrung'...Mehr zum Thema 'Begriff des Rechtsmissbrauchs'...Mehr zum Thema 'Rechtsmissbrauch'...Mehr zum Thema 'Gerichtsstand'...
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