FinMin Kommentierung: Wann Rückstellungen für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung zu bilden sind
Das FinMin Schleswig-Holstein erklärt mit Erlass vom 6.3.2013, wann Rückstellungen für Mehrsteuern, die aus einer Betriebsprüfung resultieren, zu bilden sind. Einen Widerspruch zwischen Verwaltungsmeinung und BFH-Rechtsprechung sieht das Ministerium nicht. Mehr zum Thema 'Gewinnermittlung'...Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'...Mehr zum Thema 'Rückstellung'...
Weiterlesen auf: Haufe