Finanzgericht: Verfahrensdauer von über sechs Jahren ist zu lang
Ein eher einfach gelagertes Verfahren vor einem Finanzgericht darf nicht mehr als sechs Jahre dauern, erklärt der BFH. Im entschiedenen Fall war das FG Berlin-Brandenburg sogar fünfeinhalb Jahre weitgehend untätig geblieben.
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag