FG Köln: BCI-Geschädigte müssen «Scheingewinne» vorläufig nicht versteuern
«Scheingewinne» aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI), deren Anlagemodell auf einem Schneeballsystem basieren soll, müssen vorläufig nicht versteuert werden. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln in einem Eilverfahren entschieden. Innerhalb der Rechtsprechung sei umstritten, ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. Das FG hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen (Beschluss vom 10.04.2013, Az.: 10 V 216/13).
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