Familienrecht | Vermögenssorge für Minderjährige im …

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Familienrecht | Vermögenssorge für Minderjährige im Erbfall

Das Vermögen eines minderjährigen Kindes unterliegt einschließlich ­etwaigen Erwerben von Todes wegen grundsätzlich der elterlichen Sorge nach § 1626 Abs. 1 S. 2, § 1626a BGB. Trennen sich die Eltern, kommt es zu Ungewissheiten: Häufig stellt sich die Frage, wie im Fall eines eigenen ­Versterbens eine Erbschaft des Kindes vor dem Zugriff des anderen Elternteils geschützt werden kann. Das Familienrecht bietet dem erbrechtlichen ­Berater hierfür eigene Regelungsmöglichkeiten für die Verwaltung an.

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