Einführung einer HGB-Vorschrift für Rückstellungen
Bisher wurde bei Rückstellungen die steuerrechtliche Vorschrift auch in der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis angewandt. Seitdem § 253 HGB als erste handelsrechtliche Vorschrift für Rückstellungen eingeführt wurde, hat sich die Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert. Diese sollte das Rechnungswesen kennen. Mehr zum Thema 'Pensionsrückstellung'...Mehr zum Thema 'HGB'...Mehr zum Thema 'Bewertung'...Mehr zum Thema 'BilMoG'...
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