Bundestag beschließt Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Der Bundestag hat am 16.05.2013 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (BT-Drs. 17/11268, 17/13535) beschlossen. Es sieht vor, dass sich insolvente Schuldner künftig bereits nach drei statt nach sechs Jahren von ihren restlichen Schulden befreien lassen können, wenn sie mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten beglichen haben. Das Gesetz soll im Wesentlichen am 01.07.2014 in Kraft treten.
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