Bundestag beschließt entschärfte Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Der Bundestag hat am 16.05.2013 die Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BT-Drs. 17/11472) in der entschärften Fassung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/13538) beschlossen. Damit werden im PKH-Verfahren weder die Freibeträge gekürzt noch die Ratenzahlungshöchstdauer verlängert. Auch dürfen die Gerichte nicht wie ursprünglich geplant Auskünfte Dritter einholen und Zeugen oder Sachverständigen vernehmen, um die Bedürftigkeit des Antragstellers zu klären.
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