BGH zur Dauer der Aufklärungs- oder Auskunftsobliegenheiten des Versicherungsnehmers
Der BGH hat festgehalten (13.3.2013 - IV ZR 110/11), dass mit der Erklärung des Versicherers, die Versicherungsleistung abzulehnen, die Sanktion der Leistungsfreiheit wegen schuldhaft begangener Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers endet.
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