BGH zur Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwaltes in der Krankentagegeldversicherung
In der Krankentagegeldversicherung liegt bedingungsgemäß Arbeitsunfähigkeit in der Regel vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.
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