BGH verwirft Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung
Der BGH hat entschieden (08.05.2013 - IV ZR 84/12 und IV 174/12), dass zwei von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in den Versicherungsbedingungen (ARB) verwendete Klauseln, nämlich die "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" unwirksam sind.
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