Barlohnumwandlung: Steuervergünstigungen bei Gewährung von Zusatzleistungen
Das BMF nimmt Stellung zu Steuervergünstigungen bei der Gewährung von Zusatzleistungen und zur Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen. Es reagiert damit auf zwei BFH-Urteile, nach denen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Zusatzleistungen nur solche sind, die der Arbeitgeber erbringt, ohne dass der Mitarbeiter darauf einen Anspruch hat.
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